LEISTUNGEN
Gesellschaftsrecht & Gründungsberatung
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Der Notar hilft bei gesellschaftsrechtlichen Fragen, insbesondere berät er bei der Unternehmensgründung von Gesellschaften jeglicher Rechtsform.
Die Unternehmensgründung ist stets geprägt von der Wahl der richtigen Rechtsform. Rechtlich zu beachten bei der Unternehmensgründung sind insbesondere Fragen des Gesellschaftsrechts, des Bilanzrechts und natürlich auch des Steuerrechts. Regelmäßig von erheblicher Bedeutung ist weiterhin bei der Unternehmensgründung die Frage nach der jeweiligen unternehmerischen Haftung. Darunter fallen zum Beispiel die eventuelle Haftungsbeschränkung sowie die Auswirkung auf das Steuerrecht.
Der Notar unterstützt ebenfalls bei der Wahl eines zulässigen Firmennamens und bei eventuellen Zweifelsfragen. Grundsätzlich ist die Firma so zu wählen, dass sie das Unternehmen deutlich kennzeichnet und sich von anderen Firmen hinreichend bei der Unternehmensgründung unterscheidet.
Handelsregister
Soweit ein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, sind auch nach der Unternehmensgründung verschiedene, für den Rechtsverkehr bedeutsame Veränderungen im Handelsregister einzutragen. Zum Beispiel wie die Änderungen in der Geschäftsführung, die Erteilung/Erlöschen einer Prokura, die Änderungen des Sitzes, die Änderungen der Firmenbezeichnung, die Eröffnung von Zweigniederlassungen, die Änderungen im Gesellschafterbestand bei OHG und KG, sowie die Änderungen des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG).
Für die jeweilige Anmeldung eintragungspflichtiger Tatsachen zum Handelsregister ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich. Regelmäßig erstellt der Notar den Text der Anmeldung und kontrolliert die richtige Umsetzung im Handelsregister. Dabei informiert der Notar auch über alle im Zusammenhang mit der Eintragung entstehenden Fragen und führt die Korrespondenz mit dem Registergericht.
Das wirtschaftliche Umfeld, in dem Unternehmen agieren, ändert sich zunehmend schneller. Vor diesem Hintergrund sind auch immer häufiger unternehmerische Maßnahmen, wie eine Umwandlung in eine andere Rechtsform, Verschmelzungen und Zusammenschlüsse, erforderlich; auch bei kleinen und mittelständischen Unternehmen. Häufig vorkommende Beispiele für derartige Änderungen im Zusammenhang mit einem bestehenden Betrieb sind der Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die Umwandlung bestehender Unternehmen oder die sogenannte Betriebsaufspaltung.
Gerne beraten wir Sie hierzu in allen Punkten der Unternehmensgründung in unserem Büro in München. Damit einem erfolgreichen Start des Unternehmens kurz gesagt nichts im Wege steht.
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