Der 1. August 2022 macht Neues möglich: Mit den neuen notariellen Online-Verfahren können im Gesellschaftsrecht Videobeurkundungen und -beglaubigungen durchgeführt werden. Die bewährte notarielle Beratung bleibt dabei erhalten.

Informationen erhalten Sie unter dem folgenden Link: https://www.nk-muc.de/wp-content/uploads/2023/10/Information-fuer-Online-Gruendungen.pdf